AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Vereinbarungen, Angebote und sonstigen Handlungen usw. zwischen AquaTruWater B.V. und jeder anderen Partei, gleich in welcher Form oder auf welchem Weg (mündlich, telefonisch, per Post, per Fax, per E-Mail usw.).
Artikel 1 Geltungsbereich
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In diesen Bedingungen gelten folgende Definitionen:
Lieferant: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung AquaTruWater B.V., mit Sitz in Nijmegen;
Gegenpartei: die Gegenpartei des Lieferanten (d. h. Käufer). -
Abweichungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen Lieferant und Gegenpartei vereinbart wurden, gelten ausschließlich für die betreffende Vereinbarung und kommen zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten zur Anwendung. Die Anwendbarkeit sonstiger Geschäftsbedingungen, einschließlich solcher der Gegenpartei, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden schriftlich vom Lieferanten akzeptiert und ausdrücklich bestätigt.
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Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lieferanten des Lieferanten. Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und denen der Lieferanten haben die vom Lieferanten verwendeten Bedingungen Vorrang.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Folge- oder Zusatzvereinbarungen, an denen der Lieferant und die Gegenpartei oder deren Rechtsnachfolger beteiligt sind.
Artikel 2 Angebot, Annahme und Zustandekommen des Vertrags
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Alle Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Annahmefrist angegeben ist. Enthält ein Angebot nur eine unverbindliche Offerte und nimmt die Gegenpartei diese an, ist der Lieferant berechtigt, das Angebot innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Zugang der Annahmeerklärung zurückzuziehen.
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Eine Vereinbarung kommt nur zustande, wenn der Lieferant die Bestellung der Gegenpartei schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bestätigt. Weicht die Bestellung der Gegenpartei vom Angebot des Lieferanten ab, ist erst eine Vereinbarung geschlossen, wenn der Lieferant schriftlich mit dieser Abweichung einverstanden erklärt hat.
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Änderungen des Vertrags sind für den Lieferanten erst bindend, wenn er diese innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Zugang schriftlich bestätigt hat – auch dann, wenn der Lieferant zuvor ein Angebot gemacht hat. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Bestätigungen und sonstigen Dokumenten gelten als nicht erfolgt und werden durch die richtige Formulierung ersetzt. Diese Fehler begründen keinerlei Haftung.
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Maße, Gewichte und technische Daten in Angeboten, Handbüchern, Katalogen, Lagerlisten, Rundschreiben und anderen Werbematerialien sowie abgebildete Darstellungen dienen nur zur Veranschaulichung und sind unverbindlich, es sei denn, der Lieferant hat schriftlich ausdrücklich eine Garantie erklärt. In diesem Fall gilt die ausdrücklich erklärte Garantie.
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Nur bei erheblichen Abweichungen der gelieferten Ware von Abbildungen, Zeichnungen usw. ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Abgesehen von den in Satz 1 genannten Fällen haftet der Lieferant nicht für Fehler oder Auslassungen, und die Gegenpartei hat kein Recht zur Vertragsauflösung.
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Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle im Angebot genannten Preise als unverzüglich fällig, inklusive Mehrwertsteuer (B.T.W.) und ohne Abzug von Rabatten, jedoch zuzüglich sonstiger Abgaben und Steuern.
Artikel 3 Lieferung
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Die Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Lieferant die vollständige Zahlung erhalten hat. Vom Lieferanten angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich, jedoch werden wir uns nach Kräften bemühen, sie so genau wie möglich einzuhalten.
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Nicht rechtzeitige Lieferung durch den Lieferanten berechtigt die Gegenpartei nicht zum Schadensersatz, zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zur (teilweisen) Vertragsaufhebung.
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Der Lieferant ist berechtigt, die Lieferung insgesamt oder – sobald die einzelnen Teillieferungen verfügbar sind – in Teilen zu erbringen. Bei Teillieferung ist der Lieferant berechtigt, eine Teilrechnung gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu stellen.
Artikel 4 Nichtannahme
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Vom Lieferanten gelieferte Waren können nicht umgetauscht oder erstattet werden.
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Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gegenpartei verpflichtet, die ausgeführte Bestellung unverzüglich nach Fertigstellung und Bereitstellung anzunehmen. Dies gilt auch für Teillieferungen.
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Nimmt die Gegenpartei die Ware nicht ab, obwohl sie zur Abnahme bereitsteht, ist der Lieferant berechtigt, die Lagerkosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.
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Nimmt die Gegenpartei innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Fälligkeitsanzeige die Ware nicht ab, kann der Lieferant – auch bei Teillieferungen – nach Wahl entweder die Lieferung rückgängig machen und ggf. die weitere Abwicklung einstellen oder die Lieferung durchsetzen, unbeschadet seines Rechts auf Vertragsauflösung und Schadensersatz.
Artikel 5 Höhere Gewalt
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Bei Nichtlieferung infolge von Umständen, die nach vernünftigem Ermessen die Vertragserfüllung erschweren oder unmöglich machen (einschließlich Nichtbelieferung durch vorgelagerte Zulieferer), wird die Lieferverpflichtung ausgesetzt und die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung verlängert.
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Übersteigt die Behinderungsdauer 3 (drei) Monate, kann der Lieferant den Vertrag über den noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise auflösen, ohne zur Schadenersatzleistung verpflichtet zu sein.
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Als höhere Gewalt gelten u. a. Krieg, Unruhen, Überschwemmungen, Verkehrsstaus, Lieferengpässe von Versorgungsunternehmen, Rohstoff- oder Energieknappheit, Brände, Maschinenausfälle, Streiks, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare, außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegende Umstände.
Artikel 6 Widerrufsrecht
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Kauft die Gegenpartei Produkte vom Lieferanten, steht ihr ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware durch die Gegenpartei oder deren bevollmächtigten Vertreter.
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Während der Widerrufsfrist hat die Gegenpartei die Ware und deren Verpackung schonend zu behandeln. Die Ware darf nur in dem Umfang ausgepackt werden, wie es zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlich ist. Übt die Gegenpartei ihr Widerrufsrecht aus, hat sie die Ware unversehrt, unbenutzt und in der Originalverpackung mit intaktem Siegel sowie sämtliches Zubehör an den Lieferanten gemäß den klaren Rücksendungsanweisungen zurückzusenden.
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Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat die Gegenpartei innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware eine Erklärung per E-Mail an den Lieferanten zu senden. Anschließend ist die Ware innerhalb von weiteren 14 Tagen zurückzusenden; die rechtzeitige Rücksendung kann durch einen Versandnachweis belegt werden.
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Unterlässt die Gegenpartei die Erklärung oder Rücksendung innerhalb der genannten Fristen, verfällt das Widerrufsrecht.
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Warenrücksendungen mit einem Wert über € 50,– sind per Einschreiben zu versenden.
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Kommt die Ware unvollständig oder beschädigt beim Lieferanten an, geht dies zu Lasten und Risiko der Gegenpartei.
Artikel 7 Kosten des Widerrufs
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Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt die Gegenpartei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
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Hat die Gegenpartei bereits den Kaufpreis entrichtet, erstattet der Lieferant diesen spätestens 14 (vierzehn) Tage nach Eingang des Widerrufs, sobald die Ware zurückerhalten wurde. Für Beschädigung oder Verlust während der Rücksendung haftet der Lieferant nicht. Entspricht die Ware nicht den Rücksendebedingungen, erfolgt keine Erstattung.
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Übt die Gegenpartei das Widerrufsrecht in unzulässiger Weise aus, kann der Lieferant alle hierdurch entstandenen Kosten geltend machen.
Artikel 8 Ausschluss des Widerrufsrechts
Der Lieferant kann das Widerrufsrecht für die in Absatz 2 genannten Waren ausschließen, sofern dies im Angebot ausdrücklich und rechtzeitig vor Vertragsschluss angegeben wurde.
Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht für:
a. Maßgefertigte oder eindeutig personalisierte Waren;
b. Verträge, die bei einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden;
c. Verträge zur Erbringung von Freizeitdienstleistungen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum;
d. Waren, die schnell verderben oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
e. Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
f. Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
g. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
h. Zeitungen und Zeitschriften, mit Ausnahme von Abonnementverträgen;
i. Lieferung von digitalen Inhalten, sofern die Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung der Gegenpartei bereits begonnen hat und die Gegenpartei gleichzeitig zugestimmt hat, dass sie ihr Widerrufsrecht verliert.
Artikel 9 Gewährleistung
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Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferten Waren für die Dauer von 1 (einem) Jahr ab Lieferung frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Offensichtliche Mängel bei Übergabe sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
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Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die zurückzuführen sind auf:
a. Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungsanleitungen;
b. Unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung, die über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgeht;
c. Normale Abnutzung;
d. Montage, Justage, Installation oder Reparatur durch die Gegenpartei oder Dritte;
e. Elektrische Schäden durch falschen Gebrauch;
f. Änderungen aus gesetzlichen Vorgaben auf Veranlassung der Gegenpartei;
g. Verwendung von Material oder Bauteilen, die auf Wunsch der Gegenpartei bereitgestellt wurden. -
Ersatzteile gehen in das Eigentum des Lieferanten über.
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Tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist von 1 (einem) Jahr nach Lieferung ein technischer Mangel auf, kann die Gegenpartei diesen vom Lieferanten reparieren oder ersetzen lassen. Über das Vorliegen eines technischen Mangels entscheidet allein der Lieferant. Die Gegenpartei hat zunächst den Lieferanten zu kontaktieren und die Ware – ausreichend verpackt – auf eigene Kosten zurückzusenden. Bestätigt der Lieferant den technischen Mangel, werden Reparatur oder Ersatz kostenfrei durchgeführt und die Rücksendekosten erstattet. Das Transportrisiko trägt die Gegenpartei.
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Die Gewährleistung entfällt, wenn die Gegenpartei ihre vertraglichen Pflichten verletzt.
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Die Geltendmachung der Gewährleistung entbindet die Gegenpartei nicht von anderen Verpflichtungen aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Eine Reparatur oder Ersatzlieferung begründet keine neue Gewährleistungsfrist.
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Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Die maximale Haftung ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag der jeweiligen Lieferung begrenzt.
Artikel 10 Abweichungen
Material:
Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe, Härte, Stärke etc. berechtigen nicht zur Beanstandung.
Sonstige Rohstoffe:
Nachträgliche Änderungen (z. B. Modellwechsel) in gelieferten Waren begründen kein Beanstandungsrecht.
Lieferfehler:
Bei Falschlieferung hat die Gegenpartei dies umgehend dem Lieferanten mitzuteilen und die irrtümlich gelieferten Waren sorgfältig aufzubewahren. Der Lieferant wird die korrekten Waren nachliefern.
Artikel 11 Haftungsbegrenzung
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Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen haftet der Lieferant nie weitergehender, als seine Haftpflichtversicherung deckt.
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Der Lieferant haftet nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder sonstige Vermögensschäden.
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Der Lieferant haftet nicht für direkte oder indirekte materielle oder immaterielle Schäden aus der Nutzung seiner Produkte.
Artikel 12 Reklamationen
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Reklamationen über gelieferte Waren sind binnen 8 (acht) Tagen nach Erhalt schriftlich unter Vorlage entsprechender Dokumente einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt.
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Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung und geben kein Recht auf Vertragsauflösung.
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Teilreklamationen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
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Garantien Dritter berühren die Haftung des Lieferanten nicht.
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Die Bearbeitung von Reklamationen gilt nicht als Anerkennung deren Berechtigung.
Artikel 13 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Rest unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der zuständige Richter am Sitz des Lieferanten (Bezirk Arnhem, Niederlande).
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Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und der Gegenpartei findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts (CISG).